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VGH Bayern, 05.05.2009 - 12 ZB 09.302 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht- Antrag auf Zulassung der Berufung- Unzulässig mangels fristgerecht eingereichter Begründung- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.02.2008 - 9 VR 2.08
Klagefrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2009 - 12 ZB 09.302
Dabei ist ihm ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (vgl. BVerwG vom 28.2.2008 DÖV 2008, 517/518). - BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88
Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2009 - 12 ZB 09.302
Vielmehr hätte er durch eine Ausgangskontrolle (vgl. dazu BVerwG vom 14.7.1988 BayVBl 1989, 221) oder auf andere Weise dafür sorgen müssen, dass der tatsächliche Auslauf der fristgebundenen Begründungsschrift gewährleistet ist.
- VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505
Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung …
Es spricht viel dafür, wegen des hierdurch erhöhten Risikos für den fristgemäßen Eingang des Begründungsschriftsatzes eine besondere Sorgfaltspflicht anzunehmen (vgl. BVerwG vom 28.2.2008 BayVBl 2009, 349/350; BayVGH vom 12.5.2009 Az. 12 ZB 09.302 ), die eine persönliche Ausgangskontrolle durch den urlaubsvertretenden Rechtsanwalt vor Fristablauf erfordert hätte, bei der dann die fehlerhafte Adressierung hätte auffallen müssen.